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LSG Bayern, 31.03.1992 - L 5 Ar 65/89 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Lehrlinge; Freier Unterhalt; Einzugsstelle; Versicherungsfreie Zeit; Anrechnungszeit
Wird zitiert von ... (2)
- BSG, 03.12.1992 - 13 RJ 73/91
Lehrzeit im elterlichen Betrieb - Anerkennung einer Ausfallzeit
Selbst wenn die Motive des Gesetzgebers demnach dafür sprechen könnten, daß als Ausfallzeit auch solche Lehrzeiten anerkannt werden sollten, die in der amerikanischen Zone zurückgelegt und wegen Entgeltfreiheit als nicht versicherungspflichtig behandelt wurden, läßt sich § 1259 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Buchst. a RVO auf diese Fälle nicht anwenden (a.A. Kasseler Komm/Niesel, § 252 SGB VI RdNr. 12; § 1259 RVO RdNr 53; Bayerisches LSG, Urteil vom 31. März 1992 [L 5 Ar 65/89], Revision anhängig unter dem Az.: 5 RJ 40/92).Zwar mögen sich aus einem regional unterschiedlichen Inkrafttreten der SVVereinfV in der Zeit von 1945 bis 1949 für die Versicherten Unzuträglichkeiten ergeben haben, die verfassungsrechtlichen Bedenken begegnen könnten (vgl. Bayerisches LSG, Urteil vom 31. März 1992, aaO.).
- BSG, 23.03.1994 - 5 RJ 40/92
Anrechnung einer Lehrzeit im elterlichen Betrieb als Ausfallzeit
Wenn sich der 13. Senat gleichwohl ausdrücklich mit dem im vorliegenden Revisionsverfahren anhängigen Urteil des Bayerischen Landessozialgericht (LSG) "vom 31. März 1992 [L 5 Ar 65/89]" auseinandersetzt und dessen Rechtsauffassung ablehnt, so handelt es sich dabei lediglich um ein obiter dictum, das eine vom 13. Senat abweichende Entscheidung des zuständigen Revisionssenats nicht hindert.